Bescheinigungen

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Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Saarbrücken I

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 17.12.2025 bis zum 16.12.2028


Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Finanzamt Saarbrücken I

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen im Sinne des §13b Abs.2 Nr.4 UStG

Gültig vom 30.06.2025 bis zum 29.06.2028

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